Vollstreckung
Nimm „ejecución“, wenn die zwangsweise Durchsetzung eines Titels, Urteils oder einer Forderung gemeint ist. „Cumplimiento“ ist Erfüllung ohne Vollstreckungszwang; „aplicación“ heißt Anwendung und passt hier selten.
Deutsch „Vollstreckung“ ist meist ejecución, aber das Wort ist breiter und kann auch Durchführung bedeuten. Deshalb braucht der spanische Kontext oft eine Präzisierung: ejecución forzosa, ejecución judicial, ejecución de sentencia oder ejecución hipotecaria. Embargo ist nur eine Maßnahme innerhalb der Vollstreckung.
„Zwangsvollstreckung“ heißt ejecución forzosa.
„Vollstreckung eines Urteils“ heißt ejecución de sentencia.
„Vollstreckungstitel“ heißt título ejecutivo.
„Pfändung“ heißt embargo, nicht ejecución.
„Vertragserfüllung“ sollte nicht als ejecución verstanden werden, wenn kein Vollstreckungskontext vorliegt.
Titel, Pfändung, Zwang, Gerichtsvollzieher: ejecución ist der Leitbegriff für Vollstreckung. In reinen Vertragstexten kann ejecución aber auch Ausführung bedeuten; dann muss der Zwangskontext durch ejecución forzosa oder ejecución judicial sichtbar werden.
Bei „Vollstreckung“ wird maschinell schnell ejecución gewählt, ohne den Zwangskontext zu markieren. Oft braucht es ejecución forzosa, ejecución de sentencia oder embargo; sonst bleibt offen, ob Durchführung, Erfüllung oder staatliche Durchsetzung gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.