Anspruch

talep hakkı / hak
Substantiv · Juristisch

talep hakkı passt für den durchsetzbaren Anspruch; hak trägt die breitere Rechtsposition.

talep hakkı
der Anspruch als Befugnis, von jemandem Tun, Unterlassen oder Leistung zu verlangen.
hak
das subjektive Recht oder die Rechtsposition, breiter als ein einzelner Anspruch.
alacak hakkı
Anspruch als Forderungsrecht, besonders im Schuldrecht und bei Zahlungsansprüchen.
iddia
Behauptung oder Vorbringen, nicht der materielle Anspruch selbst.
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Warum

Der deutsche Anspruch verbindet Rechtsposition und Durchsetzung. Türkisch trennt häufiger: hak benennt das subjektive Recht, talep hakkı die Befugnis, daraus etwas von einer anderen Person zu verlangen. Bei Geld oder sonstiger Leistung liegt alacak hakkı nahe. İddia gehört zum Vorbringen und ersetzt den materiellen Anspruch nicht. Genau diese Trennung entscheidet, ob der Text Anspruchsgrundlage, Antrag oder bloße Behauptung meint.

Typische Fehler

Anspruch ist nicht automatisch alacak; alacak ist vor allem Forderung als Vermögenswert oder schuldrechtliche Position.

Talep allein kann wie Antrag, Begehren oder Verlangen klingen, ohne das Recht dahinter zu zeigen.

İddia ist Vorbringen oder Behauptung, nicht der materielle Anspruch selbst.

Beispiele
einen Anspruch geltend machen hakkını ileri sürmek / talepte bulunmak
Anspruch auf Zahlung ödeme talep hakkı / alacak hakkı
Anspruchsgrundlage hakkın dayanağı
gesetzlicher Anspruch kanuni hak
begründeter Anspruch haklı talep
Worauf es ankommt

Ein Anspruchsschreiben, eine Anspruchsgrundlage, eine Klagebegründung: zuerst klären, ob die Rechtsposition oder das konkrete Verlangen gemeint ist. Hak trägt die Grundlage, talep hakkı die Durchsetzung. Bei Zahlungsansprüchen kann alacak hakkı genauer sein, ersetzt aber nicht jeden Anspruch.

Was die Maschine übersieht

Automatisch wird Anspruch oft zu talep verkürzt. Das klingt nach Antrag oder Wunsch und lässt hak oder talep hakkı verschwinden, gerade dort, wo die Anspruchsgrundlage den Text trägt.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.