Nichtigkeit
Nimm kesin hükümsüzlük, wenn ein Rechtsgeschäft von Anfang an keine Wirkung entfaltet; mutlak butlan, wenn dieselbe Rechtsfolge in der Sprache der Lehre benannt wird. Im Zweifel entscheidet, ob der Gesetzeswortlaut gefragt ist oder die dogmatische Bezeichnung.
Das türkische Obligationenrecht zählt die Nichtigkeitsgründe auf: Verstoß gegen zwingende Vorschriften, gegen die guten Sitten, gegen die öffentliche Ordnung, gegen Persönlichkeitsrechte, dazu die anfängliche Unmöglichkeit des Gegenstandes. Betrifft die Unwirksamkeit nur einzelne Klauseln, bleibt der übrige Vertrag bestehen, es sei denn, er wäre ohne sie nicht geschlossen worden. Daneben steht als schwächere Sanktion die iptal edilebilirlik, die Anfechtbarkeit bei Willensmängeln; sie verlangt eine Erklärung und die Wahrung einer Frist. Die Nichtigkeit verlangt beides nicht, und darin liegt der ganze Unterschied für die Verteidigung.
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit sind verschiedene Sanktionen; iptal edilebilirlik setzt eine Erklärung und eine Frist voraus, kesin hükümsüzlük nicht.
Butlan allein ist mehrdeutig; gemeint ist mutlak butlan, während nispi butlan die Anfechtbarkeit bezeichnet.
Yokluk ist nicht die Nichtigkeit, sondern die Nichtexistenz; dort ist das Geschäft gar nicht erst entstanden.
Teilnichtigkeit heißt kısmi butlan oder kısmi hükümsüzlük; sie lässt den übrigen Vertrag bestehen.
Der Unterschied entscheidet über die Verteidigung. Ist ein Vertrag von Anfang an wirkungslos, beruft sich jeder darauf, jederzeit, und das Gericht prüft es von selbst. Ist er nur anfechtbar, muss die Partei erklären und eine Frist wahren. Wer beides mit demselben Wort übersetzt, nimmt dem Mandanten entweder eine Einrede oder erfindet ihm eine, die er gar nicht hat.
Vier Sanktionen, ein Wort: die maschinelle Übersetzung wählt für „Nichtigkeit“ meist geçersizlik, den Oberbegriff für jede Form der Unwirksamkeit. Damit steht im Text weder, dass das Geschäft von Anfang an wirkungslos ist, noch dass keine Frist läuft, noch dass keine Genehmigung mehr hilft. Ein Vertrag, der niemals Wirkung hatte, erscheint als einer, der sie verlieren könnte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.