Rechtsmissbrauch
Nimm hakkın kötüye kullanılması, wenn ein bestehendes Recht zweckwidrig ausgeübt wird; dürüstlük kuralına aykırılık, wenn der Text die Verletzung von Treu und Glauben in den Vordergrund stellt. Im Zweifel entscheidet, ob ein Recht ausgeübt oder eine Verhaltenspflicht verletzt wird.
Das türkische Zivilgesetzbuch stellt zwei Sätze nebeneinander: jeder hat bei der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln, und die offenbar missbräuchliche Ausübung eines Rechts schützt die Rechtsordnung nicht. Entscheidend ist die Voraussetzung, die dabei leicht übersehen wird: das Recht muss wirklich bestehen. Wer sich ein Recht nur anmaßt, begeht keinen Missbrauch, sondern eine unerlaubte Handlung. Und der Maßstab ist objektiv, die dürüstlük kuralı, nicht der subjektive gute Glaube, iyiniyet. Eine Schädigungsabsicht verlangt die Rechtsprechung nicht; es genügt, dass das Recht seinem Zweck zuwider ausgeübt wird und ein anderer dadurch Schaden nimmt.
Hak ihlali bedeutet die Verletzung eines fremden Rechts; der Missbrauch betrifft das eigene Recht des Handelnden.
Der gute Glaube heißt iyiniyet und ist subjektiv; der Maßstab des Missbrauchs ist die objektive dürüstlük kuralı.
Ein Missbrauch setzt ein bestehendes Recht voraus; wer sich ein Recht nur anmaßt, begeht eine unerlaubte Handlung, haksız fiil.
Kötüye kullanma verlangt keine Schädigungsabsicht; die Absicht, einem anderen zu schaden, ist eine davon getrennte Frage.
Formal im Recht, und doch verliert die Partei. Ein Vermieter kündigt zum zulässigen Termin, aber allein um den Mieter zu treffen; ein Gläubiger beruft sich auf eine Formvorschrift, deren Einhaltung er selbst hintertrieben hat. Wird der Missbrauch als Verletzung eines fremden Rechts übersetzt, sucht der Leser nach einem Geschädigten mit eigenem Anspruch, statt zu verstehen, dass dem Handelnden sein eigenes Recht versagt wird.
Zwei Rechte, zwei Richtungen: für „Rechtsmissbrauch“ schreibt die automatische Übersetzung gern hak ihlali, und das ist die Verletzung eines fremden Rechts. Damit dreht sich die Aussage um, denn beim Missbrauch übt jemand sein eigenes Recht aus, nur zweckwidrig. Der Einwand, der eine Klage zu Fall bringen kann, verwandelt sich in einen Vorwurf, der eine neue Klage begründen würde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.