Verjährung
zamanaşımı ist die Verjährung; hak düşürücü süre ist eine Ausschlussfrist und darf nicht verwechselt werden.
Deutsch unterscheidet Verjährung und Ausschlussfrist. Türkisch ebenso. Zamanaşımı betrifft typischerweise die Durchsetzbarkeit und muss als Einrede beachtet werden. Hak düşürücü süre ist härter, weil das Recht nach Fristablauf wegfallen kann. Diese Unterscheidung ist für Klagen, Einreden und Fristenkontrollen entscheidend.
Verjährung nicht mit süre übersetzen; süre ist nur die Frist.
Ausschlussfrist nicht als zamanaşımı schreiben, wenn das Recht selbst erlischt.
Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung muss als zamanaşımının durması oder kesilmesi geprüft werden, nicht nur als Verschiebung.
Eine Klageerwiderung, eine Mahnung, eine Fristenliste: zamanaşımı entscheidet, ob noch durchgesetzt werden kann. Hak düşürücü süre muss separat geprüft werden, weil der Fehler nicht nur stilistisch ist. Verjährungseinrede und Fristablauf dürfen nicht zusammenfallen.
Automatische Übersetzung reduziert Verjährung gern auf süre oder schreibt zaman aşımı uneinheitlich. Dann sieht der Text wie eine gewöhnliche Frist aus und verliert die Einredewirkung der zamanaşımı.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.