Erlass
Nimm „követelés elengedése“ oder „tartozás elengedése“, wenn Forderungs- oder Schulderlass gemeint ist. „Rendelet“ ist behördliche Norm; „lemondás“ allgemeiner Verzicht.
Deutsch „Erlass“ ist gefährlich mehrdeutig. Im Schuld- und Forderungskontext geht es um „elengedés“, genauer um „követelés elengedése“ oder „tartozás elengedése“. In Verwaltungs- oder Normtexten kann „Erlass“ dagegen „rendelet“ bedeuten. Ohne Kontext entsteht ein völlig anderer Dokumenttyp.
„Erlass der Forderung“ heißt „a követelés elengedése“.
„Schulderlass“ heißt „tartozás elengedése“.
„Rendelet“ nur verwenden, wenn ein behördlicher Erlass oder eine Verordnung gemeint ist.
Forderungsverzicht, Vergleich, Sanierung, Behördenakt: zuerst muss der Dokumenttyp klar sein. „Követelés elengedése“ betrifft die Forderung, „tartozás elengedése“ die Schuld, „rendelet“ eine Norm oder behördliche Regelung.
Bei „Erlass“ springt die Maschine leicht zu „rendelet“. Im Forderungstext wird daraus eine Verordnung statt ein Erlass der Schuld oder Forderung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.