Streitwert
daʼvo bahosi für den bezifferten Wert der Klage. Davlat boji ist die staatliche Gebühr, sud xarajatlari sind Kosten; beides ist nicht der Streitwert.
Deutsch „Streitwert“ meint nicht die Kostenrechnung, sondern die Wertgröße, an die Gebühren, Zuständigkeit und Rechtsmittelgrenzen anknüpfen können. Usbekisch ist daʼvo bahosi der zentrale Ausdruck, wenn die Klage beziffert wird. davlat boji entsteht daraus nur als Abgabe, und sud xarajatlari bezeichnet Kostenpositionen. Wird das vermischt, verschiebt sich der Text von der Bemessungsgrundlage zur Zahlungspflicht.
„Streitwert festsetzen“ mit daʼvo bahosini belgilash oder daʼvo bahosini aniqlash wiedergeben, nicht mit davlat bojini belgilash.
Davlat boji ist die Gebühr, nicht der Wert des Streitgegenstands.
Sud xarajatlari sind Gerichtskosten und Auslagen, nicht der Streitwert selbst.
Gebührenrechnung, Zuständigkeitsprüfung, Rechtsmittelgrenze: hier trägt daʼvo bahosi die Berechnung. Steht davlat boji, liest der Text wie eine Zahlungspflicht. Sobald die Grundlage für Kosten oder Instanzen gemeint ist, gehört daʼvo bahosi hin.
Automatisch wird „Streitwert“ gern zu qiymat oder gleich zu davlat boji. Dann rutscht der Begriff von der Bemessungsgrundlage zur Gebühr. In Kostenentscheidungen wirkt der Rechenschritt falsch, weil nicht mehr klar ist, woraus die Gebühr berechnet wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.