Anfechtung
الإبطال für die Anfechtung einer Willenserklärung wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung, الطعن für den Angriff auf eine gerichtliche Entscheidung, دعوى الإلغاء für die Anfechtung eines Verwaltungsakts. Im Zweifel entscheidet, was angegriffen wird: eine Erklärung, ein Urteil oder ein Verwaltungsakt.
Anfechten lässt sich im Deutschen ein Vertrag, ein Urteil und ein Verwaltungsakt, und für alle drei steht dasselbe Verb. Arabisch führt drei getrennte Wege: الإبطال beseitigt eine Willenserklärung, deren Zustandekommen an einem Willensmangel oder an fehlender Geschäftsfähigkeit litt, الطعن greift eine gerichtliche Entscheidung an, دعوى الإلغاء richtet sich vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen einen Verwaltungsakt. Die Anfechtungsgründe des Vertragsrechts heißen عيوب الرضا und umfassen الغلط, التدليس, الإكراه und الاستغلال. Wer Anfechtung übersetzt, benennt mit dem Wort zugleich das Gericht, die Frist und die Rechtsfolge.
Anfechtbar heißt قابل للإبطال, nichtig باطل, die Rechtsfolgen unterscheiden sich grundlegend.
Die Bestätigung eines anfechtbaren Vertrags heißt الإجازة, ein nichtiger Vertrag lässt sich damit nicht heilen.
Wer eine gerichtliche Entscheidung angreift, sagt الطعن, nicht الإبطال, an den beiden Wörtern hängen verschiedene Fristen und verschiedene Gerichte.
الإلغاء bezeichnet die Aufhebung, außerhalb des Verwaltungsrechts ist es keine Übersetzung für Anfechtung.
Zwischen anfechtbar und nichtig liegt in einem Vertragsgutachten die ganze Rechtsfolge. Steht الإبطال über einem Verwaltungsakt, sucht der Leser das Zivilgericht, obwohl die Frist vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit läuft. Eine allgemeine Darstellung des Vertragsrechts erträgt das ungenaue Wort, ein Schriftsatz, der eine Frist wahrt, erträgt es nicht.
Anfechten kann man im Deutschen einen Vertrag, ein Urteil und einen Verwaltungsakt, und eine automatische Übersetzung merkt den Unterschied nicht. Sie greift zu الإلغاء, dem Wort für Aufhebung und Stornierung, und aus dem angefochtenen Vertrag wird ein gekündigter. Wo der Text ein Urteil meint, fehlt الطعن, wo er einen Verwaltungsakt meint, fehlt die Klageart. Prüfen lässt sich das nur an dem, was angegriffen wird, und das steht oft mehrere Sätze entfernt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.