Klage
دعوى ist die gerichtliche Klage oder Rechtssache. شكوى ist Beschwerde oder Anzeige, مطالبة die Forderung ohne zwingendes Gericht. صحيفة الدعوى oder لائحة الدعوى nur verwenden, wenn die Klageschrift selbst gemeint ist.
„Klage“ ist im deutschen Recht meist der gerichtliche Rechtsbehelf. Arabisch unterscheidet دعوى als Verfahren oder Klage, شكوى als Beschwerde oder Anzeige und مطالبة als Forderung. Für das Verfahren reicht دعوى meist aus. Wenn ausdrücklich das eingereichte Dokument gemeint ist, kommen صحيفة الدعوى, لائحة الدعوى oder عريضة دعوى je nach Rechtsraum in Betracht.
„Klage erheben“ heißt رفع دعوى, nicht شكوى einlegen, wenn eine zivilrechtliche Klage gemeint ist.
شكوى verändert den Charakter in Richtung Beschwerde oder Anzeige.
مطالبة ist zu außergerichtlich, wenn Klageantrag, Zuständigkeit oder Urteil gemeint ist.
صحيفة الدعوى und لائحة الدعوى nicht verwenden, wenn nur das Verfahren als solches gemeint ist.
Gerichtsschriftsatz, Fristberechnung, Zuständigkeit: Klage darf nicht zur bloßen Beschwerde werden. Für das Verfahren steht دعوى, für das eingereichte Schriftstück entscheidet die lokale Prozesssprache.
„Klage“ wird automatisch oft als شكوى übersetzt, weil complaint naheliegt. Dadurch rutscht eine gerichtliche دعوى in Richtung Beschwerde oder Anzeige. In Zivilsachen kann das die Verfahrensart falsch markieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.