Betriebsrat
works council, wenn die gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb gemeint ist. Employee council oder trade union treffen die Institution nicht. Im Zweifel entscheidet, ob die betriebliche Mitbestimmungsvertretung nach dem BetrVG gemeint ist.
Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Vertretung, die gegenüber dem Arbeitgeber Mitbestimmungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte ausübt, geregelt im Betriebsverfassungsgesetz. Die offizielle englische Übersetzung des Gesetzes verwendet works council, das ist der stehende Begriff. Er ist scharf von der Gewerkschaft, trade union, zu trennen, die überbetrieblich und meist branchenweit agiert, während der Betriebsrat auf Betriebsebene wirkt. Wer den Betriebsrat mit trade union übersetzt, verwechselt zwei verschiedene Institutionen, wer employee council schreibt, verliert den Bezug auf die Rechte nach dem BetrVG.
Betriebsrat ist works council, nicht trade union, die beiden wirken auf verschiedenen Ebenen.
Employee council oder staff council sind unspezifisch, works council ist der Rechtsbegriff.
Der Betriebsrat wird gewählt, nicht ernannt, das trägt der Begriff mit.
Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören, ohne Anhörung ist sie unwirksam, Paragraph 102 BetrVG.
Verhandelt ein Arbeitgeber mit der Arbeitnehmervertretung im Betrieb, trägt die Wortwahl die Institution. Steht trade union, klingt es nach überbetrieblicher Gewerkschaft. Grob mag employees' representative body reichen; sobald die Rechte nach dem BetrVG gemeint sind, gehört works council hin.
Beim Betriebsrat rutscht eine maschinelle Übersetzung gelegentlich zu trade union oder labor union, weil beide mit Arbeitnehmervertretung zu tun haben. Damit landet er auf der Ebene der Gewerkschaft und verliert die betriebliche Verankerung. Beiläufig mag employee council fallen; in einem arbeitsrechtlichen Dokument trägt works council die Institution.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.