Eigenverwaltung

self-administration
Substantiv · Juristisch

self-administration für das Verfahren, in dem der Schuldner die Verfügungsbefugnis behält und ein Sachwalter ihn überwacht; die Praxis sagt daneben debtor in possession. Der Sachwalter ist kein Insolvenzverwalter und verwaltet nicht selbst. Im Zweifel entscheidet, wer über das Vermögen verfügen darf.

self-administration
das Insolvenzverfahren, in dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters selbst verwaltet und verfügt.
debtor in possession
dieselbe Konstellation in der verbreiteten Praxisfassung, die dem amerikanischen Vorbild entlehnt ist.
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Warum

Die Rollenverteilung kehrt sich gegenüber dem Regelverfahren um: Nicht ein Verwalter tritt an die Stelle der Geschäftsführung, sondern diese bleibt im Amt und wird überwacht. Der Sachwalter prüft, berichtet und kann bestimmte Handlungen unterbinden, führt das Unternehmen aber nicht. Die Anordnung setzt eine Planung voraus, die schon mit dem Antrag vorzulegen ist; fehlt sie oder ist sie unschlüssig, wird das Regelverfahren eröffnet. Ältere amtliche Übersetzungen anderer Gesetze geben den Begriff abweichend wieder.

Typische Fehler

Der Sachwalter überwacht, er verwaltet nicht; die Verfügungsbefugnis bleibt beim Schuldner.

Die Anordnung setzt eine mit dem Antrag vorzulegende Planung voraus.

Debtor in possession stammt aus dem amerikanischen Recht und deckt sich nicht in allen Punkten.

Ältere amtliche Übersetzungen anderer Gesetze verwenden abweichende Fassungen.

Beispiele
die Eigenverwaltung anordnen to order self-administration
Sachwalter custodian
Verfügungsbefugnis power of disposal
Eigenverwaltungsplanung self-administration planning
Aufhebung der Eigenverwaltung revocation of self-administration
Worauf es ankommt

Beantragt ein Unternehmen die Fortführung in eigener Regie, bleibt die Geschäftsführung im Amt. Steht insolvency administrator, wo Sachwalter gemeint ist, erwartet der Vertragspartner einen neuen Ansprechpartner mit Verfügungsbefugnis. Für eine Mitteilung nachrangig; bei der Frage, wer unterschreiben darf, führt es zu unwirksamen Erklärungen.

Was die Maschine übersieht

Für die Eigenverwaltung liefert eine Maschine self-administration, own management oder debtor in possession, je nach Umgebung. Der eigentliche Fehler entsteht beim Sachwalter, der regelmäßig als administrator erscheint und damit zu jemandem wird, der verfügen darf. Wo die Verfügungsbefugnis genannt ist, klärt es sich; in einer Vollmachtsprüfung unterschreibt die falsche Person.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.