Schuldnerverzeichnis

debtor register
Substantiv · Juristisch

debtor register für das amtliche Verzeichnis, in das ein Schuldner nach erfolgloser Vollstreckung eingetragen wird. Die Eintragung wirkt sich unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit aus. Im Zweifel entscheidet, ob ein amtliches Register oder eine private Auskunftei gemeint ist.

Wann welche Übersetzung
debtor register – das bei den zentralen Vollstreckungsgerichten geführte amtliche Verzeichnis der Schuldner, bei denen die Vollstreckung erfolglos blieb oder die die Vermögensauskunft verweigert haben.
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Warum

Die Eintragung ist keine Strafe, aber praktisch folgenreich: Sie ist einsehbar und schlägt unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit durch, weshalb Banken und Vertragspartner sie abfragen. Geführt wird das Verzeichnis für jedes Land gesondert von einem zentralen Vollstreckungsgericht, eingesehen wird es über eine länderübergreifende Abfrage im Internet. Gelöscht wird eine Eintragung nach drei Jahren, auf Nachweis vollständiger Befriedigung des Gläubigers auch früher. Zu trennen ist das amtliche Register von privaten Wirtschaftsauskunfteien.

Typische Fehler

Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register, keine private Wirtschaftsauskunftei, credit register lässt beides offen.

Geführt wird es für jedes Land gesondert, eingesehen über eine länderübergreifende Abfrage im Internet.

Die Eintragung wird nach drei Jahren gelöscht, bei vollständiger Befriedigung des Gläubigers auch früher.

Blacklist ist umgangssprachlich und trifft den amtlichen Charakter nicht.

Beispiele
in das Schuldnerverzeichnis eintragen to enter in the debtor register
zentrales Vollstreckungsgericht central enforcement court
fruchtlose Pfändung unsuccessful seizure
vorzeitige Löschung early deletion of the entry
Kreditwürdigkeit creditworthiness
Worauf es ankommt

Prüft ein Unternehmen die Bonität eines Geschäftspartners, unterscheidet sich die amtliche Auskunft von der privaten. Steht credit register, hält der Prüfer die Eintragung für eine Bewertung durch ein Auskunfteiunternehmen. Für eine Vorabprüfung nachrangig; in der Vertragsentscheidung wiegt die amtliche Eintragung schwerer.

Was die Maschine übersieht

Wörtlich übersetzt wird Schuldnerverzeichnis zu debtor list oder credit register, was nach einer privaten Datenbank klingt. Dass es sich um ein amtliches, von den Gerichten geführtes Register handelt, geht dabei verloren. Wo das Gericht als führende Stelle genannt ist, klärt es sich; in einer Bonitätsauskunft wirkt die Eintragung wie eine Bewertung.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.