Entwicklungsrisiko

development risk
Substantiv · Juristisch

development risk für den Einwand, der Fehler sei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar gewesen. Er entlastet nur, wenn der Fehler objektiv unerkennbar war. Im Zweifel entscheidet, ob der Fehler damals überhaupt erkennbar war.

Wann welche Übersetzung
development risk – der Haftungsausschluss für Fehler, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkannt werden konnten.
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Warum

Der Einwand ist eng: Maßgeblich ist nicht, was der einzelne Hersteller wusste, sondern der objektive Stand von Wissenschaft und Technik weltweit im Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Wer ihn erhebt, trägt die Beweislast, und praktisch scheitert er häufig, weil einzelne Veröffentlichungen bereits genügen können. Anders liegt es bei zulassungspflichtigen Humanarzneimitteln: Dort ist nicht der Einwand ausgeschlossen, sondern das Produkthaftungsgesetz insgesamt unanwendbar, und es gilt eine eigene arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung.

Typische Fehler

Maßgeblich ist der objektive Stand von Wissenschaft und Technik, nicht das Wissen des einzelnen Herstellers.

Die Beweislast trägt der Hersteller, der sich auf den Einwand beruft.

Bei zulassungspflichtigen Humanarzneimitteln ist nicht der Einwand ausgeschlossen, sondern das Produkthaftungsgesetz insgesamt unanwendbar.

State of the art defense ist amerikanisch geprägt und wird dort teils weiter verstanden.

Beispiele
sich auf das Entwicklungsrisiko berufen to invoke the development risk defence
Stand von Wissenschaft und Technik state of scientific and technical knowledge
Zeitpunkt des Inverkehrbringens time of placing on the market
Haftungsausschluss exclusion of liability
Erkennbarkeit des Fehlers discoverability of the defect
Worauf es ankommt

Beruft sich ein Hersteller darauf, der Fehler sei nicht erkennbar gewesen, entscheidet der objektive Kenntnisstand. Steht nur development risk, bleibt offen, dass es sich um einen Einwand mit Beweislast beim Hersteller handelt. Für eine Verteidigungsskizze nachrangig; im Prozess entscheidet die Beweislastverteilung.

Was die Maschine übersieht

Eine automatische Übersetzung gibt Entwicklungsrisiko als development risk wieder und trifft damit den Begriff, nicht aber seine Funktion als Einwand mit Beweislast beim Hersteller. Ohne den Zusatz defence liest sich der Ausdruck wie eine allgemeine Projektgefahr. Wo der Haftungsausschluss genannt ist, klärt es sich; in einer Risikoliste wirkt er betriebswirtschaftlich.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.