Gefahrübergang

passing of risk
Substantiv · Juristisch

passing of risk, wenn der Zeitpunkt gemeint ist, ab dem der Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt. Danger verfehlt den Begriff. Im Zweifel entscheidet, ob der Übergang der Preisgefahr auf den Käufer gemeint ist.

passing of risk / transfer of risk
der Zeitpunkt, ab dem die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer übergeht, meist mit Übergabe, Paragraph 446 BGB.
passing of the risk of accidental loss
die genauere Fügung, wenn die Preisgefahr des zufälligen Untergangs betont wird.
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Warum

Der Gefahrübergang ist der Zeitpunkt, ab dem der Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt, also auch dann zahlen muss, wenn die Sache ohne Verschulden des Verkäufers untergeht, und er tritt in der Regel mit der Übergabe ein, geregelt in Paragraph 446 BGB. Im Englischen ist passing of risk oder transfer of risk der stehende Begriff. Der falsche Freund ist danger, denn risk meint die rechtliche Gefahrtragung, danger die tatsächliche Bedrohung. Wer Gefahrübergang mit danger transfer übersetzt, trifft nicht die Preisgefahr und klingt nach einer physischen Gefahr.

Typische Fehler

Gefahr im Sinne der Gefahrtragung ist risk, nicht danger, das meint die tatsächliche Bedrohung, nicht das rechtliche Risiko.

Gefahrübergang ist passing of risk, danger transfer klingt nach physischer Gefahr und ist unüblich.

Der Gefahrübergang bestimmt, wer bei zufälligem Untergang zahlt, das ist die Preisgefahr, price risk.

Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist maßgeblich für das Vorliegen eines Sachmangels, nicht der Vertragsschluss.

Beispiele
mit Gefahrübergang upon the passing of risk
die Gefahr geht auf den Käufer über the risk passes to the buyer
Gefahrübergang bei Übergabe passing of risk upon delivery
Gefahr des zufälligen Untergangs risk of accidental loss
Zeitpunkt des Gefahrübergangs time of the passing of risk
Worauf es ankommt

Geht die Ware auf dem Transport unter, trägt die Wortwahl, ob der Käufer trotzdem zahlen muss, ob die Gefahr also übergegangen ist. Steht danger, klingt es nach physischer Bedrohung statt nach Gefahrtragung. Grob mag transfer of risk reichen; sobald die Preisgefahr gemeint ist, gehört passing of risk hin.

Was die Maschine übersieht

Gefahrübergang wird maschinell gern wörtlich zu danger transfer, weil Gefahr zunächst wie danger aussieht. Gemeint ist aber die rechtliche Gefahrtragung, das Risiko des zufälligen Untergangs, für das risk steht. Wo der Kontext das klärt, mag es durchgehen; in einer Klausel über die Preisgefahr trägt passing of risk die Verteilung des Untergangsrisikos.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.