Risikoanalyse
risk analysis für die regelmäßige und anlassbezogene Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken. Sie ist der Ausgangspunkt aller weiteren Pflichten. Im Zweifel entscheidet, ob ein Anlass für eine außerordentliche Analyse vorliegt.
Die Analyse ist kein einmaliger Bericht, sondern ein wiederkehrender Vorgang: Sie ist jährlich durchzuführen und zusätzlich immer dann, wenn sich die Risikolage wesentlich ändert, etwa durch neue Produkte, neue Zulieferer oder Erkenntnisse über Missstände. Auf ihr bauen Prävention und Abhilfe auf; wer sie unterlässt, kann die weiteren Pflichten nicht erfüllen. Die ermittelten Risiken sind zu gewichten und zu priorisieren, nicht nur aufzulisten.
Die Analyse ist jährlich und zusätzlich anlassbezogen durchzuführen, nicht einmalig.
Risiken sind zu gewichten und zu priorisieren, eine Auflistung genügt nicht.
Sie erfasst regelmäßig den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer, mittelbare nur anlassbezogen.
Risk assessment und risk analysis werden im Englischen unterschiedlich verwendet, der Zusammenhang muss die Pflicht benennen.
Führt ein Unternehmen seine jährliche Prüfung durch, ist damit die Grundlage für alles Weitere gelegt. Steht nur risk assessment, wirkt es wie eine interne Bewertung statt einer gesetzlichen Pflicht. Für ein Qualitätshandbuch nachrangig; bei einer behördlichen Prüfung fehlt der Nachweis.
Risikoanalyse gibt eine Maschine als risk analysis oder risk assessment wieder; beide sind verständlich, aber im allgemeinen Sprachgebrauch besetzt. Dass es sich um eine jährlich wiederkehrende gesetzliche Pflicht mit Anlassfällen handelt, trägt keine der Fassungen. Wo die Jährlichkeit erwähnt ist, klärt es sich; in einer Prozessübersicht wirkt sie wie ein internes Instrument.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.