Erbbaurecht

heritable building right / ground lease
Substantiv · Juristisch

heritable building right als Fachbegriff, ground lease oder leasehold als verständliche Näherung im Alltag. Emphyteusis ist zu speziell. Im Zweifel entscheidet, ob ein Fach- oder ein Laienpublikum liest.

heritable building right / hereditary building right
die genaue Wiedergabe des deutschen Instituts, das vererbliche und veräußerliche Recht, auf fremdem Boden zu bauen.
ground lease / leasehold
verständliche funktionale Näherung, betont die Nutzung fremden Bodens gegen Erbbauzins, ohne das deutsche Institut exakt zu treffen.
emphyteusis
zivilrechtlicher Fachbegriff aus dem römischen Recht, korrekt, aber für viele Leser undurchsichtig.
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Warum

Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu halten, während der Boden dem Grundstückseigentümer bleibt, und dem englischen Recht ist dieses Institut so nicht bekannt. Heritable building right gibt das deutsche Recht am genauesten wieder, ground lease oder leasehold erklären die Funktion verständlicher, treffen aber die dingliche Natur nicht, und emphyteusis ist zwar fachlich richtig, aber für die meisten Leser kryptisch. Wer Erbbaurecht mit einfachem lease übersetzt, macht aus einem grundstücksgleichen Recht einen bloßen Mietvertrag und verliert die Vererblichkeit und Veräußerlichkeit, die den Kern ausmachen.

Typische Fehler

Erbbaurecht ist kein einfacher lease, das grundstücksgleiche, vererbliche Recht geht weit über eine Miete hinaus.

Erbpacht und Erbbaurecht werden im Deutschen oft vermischt, im Englischen nicht mit hereditary lease übersetzen, das ist in Deutschland gerade nicht gemeint.

Der Erbbauzins ist der ground rent, nicht interest, hier kein Zinswort verwenden.

Emphyteusis ist fachlich denkbar, aber im modernen englischen Rechtsverkehr ungebräuchlich und erklärungsbedürftig.

Beispiele
ein Erbbaurecht bestellen to grant a heritable building right
Erbbauzins ground rent
Erbbaurechtsvertrag heritable building right agreement / ground lease agreement
Erbbaugrundbuch heritable building right register
das Erbbaurecht veräußern to transfer the heritable building right
Worauf es ankommt

Wer einen Erbbaurechtsvertrag oder eine Finanzierung auf Erbbaurecht übersetzt, muss achten, ob das Gegenüber das Institut versteht. Steht bloß lease, hält der Leser es für eine Miete und übersieht Vererblichkeit und Beleihbarkeit. Grob genügt ground lease; sobald das dingliche Recht bestellt wird, gehört heritable building right hin, notfalls mit Erläuterung.

Was die Maschine übersieht

Automatische Übersetzungen zerlegen Erbbaurecht wörtlich oder greifen zu lease, weil ein exaktes englisches Gegenstück fehlt. Das klingt nach Miete und verfehlt das grundstücksgleiche, vererbliche Recht. Für die bloße Idee eines Baurechts reicht das; in einem Grundbuch- oder Finanzierungsdokument fehlt dann die Substanz von heritable building right.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.