Rücktrittsrecht
right of revocation nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in der Vertragspraxis auch right of rescission. Right of withdrawal gehört zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Im Zweifel entscheidet, ob Rücktritt wegen Pflichtverletzung oder Verbraucherwiderruf gemeint ist.
Das Rücktrittsrecht ist das Gestaltungsrecht, sich wegen einer Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen und ihn rückabzuwickeln. Die amtliche englische Fassung der Paragraphen 346 folgende BGB sagt revocation; in der Vertragspraxis ist rescission verbreitet, bezeichnet im Common Law aber eher die Aufhebung wegen eines Willensmangels und liegt damit näher an der Anfechtung. Die zweite Falle ist das Widerrufsrecht, englisch right of withdrawal, ein verbraucherschützendes, fristgebundenes Lösungsrecht ohne Grund. Wer Rücktrittsrecht damit übersetzt, verwechselt zwei verschiedene Institute.
Rücktrittsrecht ist nicht right of withdrawal, das ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Rücktritt setzt in der Regel eine Pflichtverletzung und oft eine Nachfrist voraus, der Widerruf nicht.
Rescission und termination werden im Englischen nicht immer scharf getrennt, im Zweifel den Kontext prüfen.
Der Rücktritt wirkt zurück und wickelt ab, die Kündigung wirkt für die Zukunft, nicht verwechseln.
Behält sich eine Partei vor, bei Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten, trägt die Wortwahl, um welches Lösungsrecht es geht. Steht right of withdrawal, klingt es nach dem grundlosen Verbraucherwiderruf. Grob mag right to terminate reichen; sobald der Rücktritt an eine Pflichtverletzung geknüpft ist, gehört right of rescission hin.
Weil Rücktritt und Widerruf beide ein Lösen vom Vertrag meinen, mischt ein automatischer Übersetzer Rücktrittsrecht und right of withdrawal. Damit wird aus dem Rücktritt wegen Pflichtverletzung der grundlose Verbraucherwiderruf. Wo der Kontext eindeutig ist, fällt es nicht auf; in einer Rücktrittsklausel verschiebt es Voraussetzungen und Rechtsfolge des Lösungsrechts.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.