Rücktrittsrecht
right of rescission oder right to terminate für das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Right of withdrawal gehört zum Widerrufsrecht, nicht zum Rücktritt. Im Zweifel entscheidet, ob Rücktritt wegen Pflichtverletzung oder Verbraucherwiderruf gemeint ist.
Das Rücktrittsrecht ist das Gestaltungsrecht, sich wegen einer Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen und ihn rückabzuwickeln, und der Bestand führt Rücktritt bereits als rescission. Im Englischen ist right of rescission der genaue, right to terminate der geläufigere Begriff. Die Falle ist die Nähe zum Widerrufsrecht, das im Englischen right of withdrawal heißt und ein verbraucherschützendes, fristgebundenes Lösungsrecht ohne Grund ist. Wer Rücktrittsrecht mit right of withdrawal übersetzt, verwechselt den Rücktritt wegen Pflichtverletzung mit dem grundlosen Verbraucherwiderruf, zwei verschiedene Institute.
Rücktrittsrecht ist nicht right of withdrawal, das ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Rücktritt setzt in der Regel eine Pflichtverletzung und oft eine Nachfrist voraus, der Widerruf nicht.
Rescission und termination werden im Englischen nicht immer scharf getrennt, im Zweifel den Kontext prüfen.
Der Rücktritt wirkt zurück und wickelt ab, die Kündigung wirkt für die Zukunft, nicht verwechseln.
Behält sich eine Partei vor, bei Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten, trägt die Wortwahl, um welches Lösungsrecht es geht. Steht right of withdrawal, klingt es nach dem grundlosen Verbraucherwiderruf. Grob mag right to terminate reichen; sobald der Rücktritt an eine Pflichtverletzung geknüpft ist, gehört right of rescission hin.
Weil Rücktritt und Widerruf beide ein Lösen vom Vertrag meinen, mischt ein automatischer Übersetzer Rücktrittsrecht und right of withdrawal. Damit wird aus dem Rücktritt wegen Pflichtverletzung der grundlose Verbraucherwiderruf. Wo der Kontext eindeutig ist, fällt es nicht auf; in einer Rücktrittsklausel verschiebt es Voraussetzungen und Rechtsfolge des Lösungsrechts.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.