Leistungsverweigerungsrecht
right to refuse performance für das Recht, die eigene Leistung zu verweigern. Nicht mit dem Zurückbehaltungsrecht (right of retention) gleichsetzen. Im Zweifel entscheidet, ob die Leistung verweigert oder eine Sache zurückgehalten wird.
Das Leistungsverweigerungsrecht ist das Recht des Schuldners, die geschuldete Leistung berechtigt zu verweigern, und es ist der gemeinsame Kern jeder Einrede. Im Englischen ist right to refuse performance oder right to withhold performance richtig. Die Nähe zum Zurückbehaltungsrecht führt in die Irre, denn dieses, im Bestand als right of retention geführt, betrifft das Zurückhalten einer herauszugebenden Sache, während das Leistungsverweigerungsrecht allgemein die eigene Leistung erfasst. Wer beide gleichsetzt, verwechselt das breite Verweigerungsrecht mit dem engeren Recht, eine konkrete Sache zurückzubehalten.
Leistungsverweigerungsrecht ist nicht Zurückbehaltungsrecht, das eine verweigert die Leistung, das andere hält eine Sache zurück, right of retention.
Right to refuse performance meint das berechtigte Verweigern, nicht die schlichte Nichtleistung ohne Grund.
Das Recht ergibt sich aus einer Einrede, es wirkt nicht von Amts wegen.
Refuse und withhold sind hier austauschbar, refuse to pay ist nur der Sonderfall der Geldschuld.
Macht ein Schuldner geltend, vorerst nicht leisten zu müssen, trägt die Wortwahl, ob er allgemein die Leistung verweigert oder eine Sache zurückhält. Steht right of retention, klingt es nach dem Zurückbehalten einer Sache. Grob mag das genügen; sobald das allgemeine Verweigerungsrecht gemeint ist, gehört right to refuse performance hin.
Ein automatischer Übersetzer setzt Leistungsverweigerungsrecht gern mit right of retention gleich, dem Zurückbehaltungsrecht. Damit verengt sich das allgemeine Recht, die Leistung zu verweigern, auf das Zurückhalten einer einzelnen Sache. Wo der Kontext das auflöst, mag es durchgehen; in einer Aufzählung von Einreden verschiebt es die Reichweite des gemeinten Rechts.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.