Erbschein
certificate of inheritance, denn es weist die Erbenstellung nach deutschem Recht aus. Grant of probate ist systematisch etwas anderes, denn es ermächtigt, während der Erbschein nur bezeugt. Im Zweifel entscheidet, ob die deutsche Ausweisurkunde oder ein Common-Law-Ermächtigungsdokument gemeint ist.
Der Erbschein wird auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestellt und weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Nachlassschuldnern nach, dass jemand Erbe ist und in welchem Anteil, geregelt in den Paragraphen 2353 folgende BGB. Certificate of inheritance ist die eingeführte Wiedergabe, oft mit dem Zusatz German equivalent of a grant of probate erklärt, obwohl der Vergleich hinkt: Der Erbschein bestätigt eine bereits eingetretene Rechtsstellung, während grant of probate den executor überhaupt erst zur Verwaltung ermächtigt. Das Common Law braucht diese Ermächtigung, weil sein Nachlass nicht unmittelbar auf die Empfänger übergeht; das deutsche Recht braucht sie nicht, weil der Erbe kraft Universalsukzession längst Eigentümer ist. Übersetzt probate den Erbschein, gerät der Nachweischarakter unter eine Ermächtigungsfunktion, die er nicht trägt.
Grant of probate und letters of administration ermächtigen zur Verwaltung, der Erbschein bezeugt Rechtsstellung; die Funktionen sind nicht austauschbar.
Certificate of inheritance ist auch dann die richtige Wahl, wenn es keinen direkten englischen Parallelbegriff gibt, notfalls mit erläuternder Klammer.
Der gemeinschaftliche Erbschein heißt joint certificate of inheritance, nicht group certificate.
Testamentsvollstreckerzeugnis ist certificate of executorship, eine eigene Urkunde neben dem Erbschein, nicht dessen Übersetzung.
Eine deutsche Bank verlangt einen Erbschein, bevor sie Konten freigibt, das Grundbuchamt vor der Umschreibung, ein Nachlassschuldner vor der Zahlung an den Erben. Wird dieser Vorgang mit probate übersetzt, wartet die englische Gegenseite auf eine Verwaltungsermächtigung, die im deutschen Recht überhaupt nicht existiert. Erst wenn die Urkunde außerhalb Deutschlands vorgelegt wird und ein Anwaltschreiben ihre Funktion erklären muss, wird die exakte Wiedergabe zur Sachfrage.
Grant of probate wählt ein automatischer Übersetzer für Erbschein oft reflexartig, weil es die naheliegende englische Nachlassurkunde ist. Damit verschmelzen zwei Institute, die grundverschieden funktionieren: der Erbschein bestätigt, das englische Dokument ermächtigt. Was die Maschine übersieht: dass das deutsche Erbrecht die Ermächtigungsstufe gar nicht kennt, weil der Erbe schon vor jeder Urkunde Eigentümer ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.