Erbfall
devolution of the inheritance, wenn der rechtliche Übergang gemeint ist, opening of succession im internationalen Rahmen. Death of the deceased trifft nur das Ereignis, nicht die Rechtsfolge. Im Zweifel entscheidet, ob der Todesfall selbst oder der ausgelöste Rechtsübergang gemeint ist.
Der Erbfall ist im deutschen Recht der Rechtsvorgang, der mit dem Tod des Erblassers eintritt und nach Paragraph 1922 BGB die Universalsukzession auslöst; das Vermögen geht in derselben Sekunde als Ganzes auf den Erben über. Englisch fehlt dafür ein Einwortbegriff, so dass devolution of the inheritance die Zustandsänderung fasst, während opening of succession den Beginn markiert. Die Falle liegt in der Nähe zum Sterbeereignis: Bleibt es bei death of the deceased, benennt der Ausdruck einen medizinischen oder biografischen Umstand, aber nicht den Punkt, an dem Vermögen und Verbindlichkeiten wandern. Für Klageschriften, Testamentseröffnung und Steuerrecht ist gerade dieser Übergang das entscheidende Anknüpfungsdatum.
Death allein meint das Sterbeereignis, nicht den Rechtsvorgang; für rechtliche Anknüpfung braucht es devolution oder opening of succession.
Case of succession klingt nach einem Streitfall, gemeint ist die neutrale Rechtstatsache des Erbübergangs.
Zeitpunkt des Erbfalls heißt time of devolution oder time of the opening of succession, nicht time of death, das ist der biologische Zeitpunkt.
Erbfall nicht mit inheritance case verwechseln, das wäre ein gerichtliches Verfahren um eine Erbschaft.
Steuerbescheide, Fristenberechnung für Ausschlagung, Anwendbarkeit ausländischen Erbrechts nach der EU-Erbrechtsverordnung: All diese Fragen knüpfen an den Zeitpunkt des Erbfalls, nicht an das Sterbedatum als solches. Steht dort death of the deceased, entfällt die Verbindung zur Rechtsnachfolge, und ein Gericht muss selbst herstellen, worauf sich die Frist bezieht. Ein Nachruf trägt death; ein Anknüpfungstatbestand braucht devolution of the inheritance.
Aus Erbfall macht ein automatischer Übersetzer gern death oder case of death, weil das nächstliegende sprachliche Muster den Kompositumsteil „-fall“ wörtlich als „Sterbefall“ liest. Das trifft das Ereignis, nicht den Rechtsvorgang, und ein Steuerbescheid, der an the case of death anknüpft, klingt makaber statt technisch. Was die Maschine übersieht: dass das deutsche Wort im selben Atemzug Tod und automatische Vermögensverschiebung meint, während Englisch beides sprachlich auseinanderzieht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.