ermächtigter Übersetzer
authorised translator für den von einem Gericht ermächtigten Übersetzer, der Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigen darf; die im Ausland verbreitete Bezeichnung sworn translator stellt dagegen auf einen Eid ab. Die Ermächtigung gilt bundesweit und ist seit 2023 befristet. Im Zweifel entscheidet, ob die Ermächtigung noch gültig ist.
Die deutsche Systematik trennt schärfer, als ausländische Auftraggeber erwarten: Dolmetscher werden für die mündliche Übertragung beeidigt, Übersetzer für die schriftliche ermächtigt oder öffentlich bestellt; wer einem solchen Übersetzer nach Landesrecht gleichgestellt ist, steht ihm gleich. Die Befugnis wird von einem Land erteilt, gilt aber bundesweit. Seit dem Inkrafttreten des Gerichtsdolmetschergesetzes im Jahr 2023 sind Beeidigung und Ermächtigung auf fünf Jahre befristet; für Altfälle bestehen Übergangsfristen.
Dolmetscher werden beeidigt, Übersetzer ermächtigt; die Begriffe sind nicht austauschbar.
Die Ermächtigung eines Landes gilt bundesweit vor allen Gerichten.
Seit 2023 sind Beeidigung und Ermächtigung befristet, Altfälle laufen über Übergangsfristen aus.
Sworn translator stellt auf einen Eid ab und trifft die Ermächtigung nicht genau.
Fordert eine Behörde eine Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer, ist die Gültigkeit zu prüfen. Steht sworn translator, wird eine Eidesleistung unterstellt statt einer Ermächtigung. Für eine Auftragsvergabe nachrangig; nach Ablauf der Übergangsfrist wird die Bescheinigung nicht anerkannt.
Ermächtigter Übersetzer wird maschinell zu sworn translator oder certified translator; das erste stellt auf einen Eid ab, das zweite ist im angelsächsischen Raum unterschiedlich belegt. Dass das deutsche Recht zwischen Beeidigung und Ermächtigung trennt, trägt keine Fassung. In einer Ausschreibung wird dann die falsche Qualifikation verlangt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.