gemeinsam Verantwortliche

joint controllers
Substantiv · Juristisch

joint controllers für Stellen, die Zwecke und Mittel gemeinsam festlegen; ungleicher Einfluss schließt die gemeinsame Verantwortlichkeit nicht aus. Sie müssen ihre Rollen in einer Vereinbarung abgrenzen. Im Zweifel entscheidet, ob beide an der Festlegung der Zwecke beteiligt sind.

Wann welche Übersetzung
joint controllers – zwei oder mehr Verantwortliche, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festlegen und ihre Pflichten in einer Vereinbarung abgrenzen müssen.
Mehr dazu
Warum

Die gemeinsame Verantwortlichkeit setzt keine gleichrangige Beteiligung voraus; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs genügt es, dass beide Seiten an der Festlegung der Zwecke mitwirken, auch wenn eine Seite deutlich weniger Einfluss hat und auf die Daten selbst gar nicht zugreift. Erforderlich ist eine Vereinbarung, deren wesentlicher Inhalt den Betroffenen zugänglich zu machen ist. Diese können ihre Rechte gegenüber jedem der Verantwortlichen geltend machen, unabhängig von der internen Aufteilung.

Typische Fehler

Ungleicher Einfluss schließt die gemeinsame Verantwortlichkeit nicht aus.

Auch wer selbst nicht auf die Daten zugreift, kann gemeinsam Verantwortlicher sein.

Betroffene können ihre Rechte gegenüber jedem Verantwortlichen geltend machen.

Die Auftragsverarbeitung ist etwas anderes, dort bestimmt nur eine Seite über Zwecke und Mittel.

Beispiele
gemeinsam verantwortlich sein to be joint controllers
Vereinbarung über die Rollenverteilung arrangement between joint controllers
wesentlicher Inhalt essence of the arrangement
Anlaufstelle contact point
Auftragsverarbeitung processing on behalf of a controller
Worauf es ankommt

Betreiben zwei Unternehmen eine gemeinsame Plattform, entsteht die Verantwortlichkeit oft unbemerkt. Steht nur partnership, fehlt der datenschutzrechtliche Begriff samt Vereinbarungspflicht. Für eine Kooperationsbeschreibung nachrangig; bei einer Betroffenenanfrage fehlt die Rollenabgrenzung.

Was die Maschine übersieht

Gemeinsam Verantwortliche wird maschinell zu jointly responsible parties oder co-controllers; die Verordnung sagt joint controllers. Der schwerere Fehler liegt daneben: Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit werden vermengt, obwohl sie verschiedene Pflichten auslösen. Wo die Festlegung der Zwecke genannt ist, klärt es sich; in einer Kooperationsvereinbarung fehlt ein Regelungsteil.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.