Gesamtschuldner
joint and several debtors, wenn mehrere für dieselbe Schuld jeweils ganz haften. Joint allein ist zu schwach, das wäre nur anteilig. Im Zweifel entscheidet, ob jeder auf das Ganze haftet oder nur anteilig.
Gesamtschuldner sind mehrere Schuldner, die für dieselbe Leistung jeweils in voller Höhe haften, während der Gläubiger die Leistung insgesamt nur einmal fordern kann, und im Englischen trägt das joint and several liability. Der Zusatz several ist entscheidend, denn joint allein bedeutet nur gemeinschaftliche, anteilige Haftung, während several die Einstandspflicht jedes Einzelnen für das Ganze meint. Wer Gesamtschuldner nur mit joint debtors übersetzt, schwächt die Haftung, denn dann könnte der Gläubiger von jedem nur einen Bruchteil verlangen, statt sich einen Schuldner für die ganze Summe auszusuchen.
Gesamtschuldner ist joint and several, nicht bloß joint, ohne several fehlt die volle Einstandspflicht jedes Einzelnen.
Der Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern heißt contribution, nicht settlement.
Gesamtschuldner nicht mit co-signer oder guarantor verwechseln, hier haftet jeder als Hauptschuldner auf das Ganze.
Gesamtgläubiger sind das Gegenstück, joint and several creditors, nicht dasselbe wie Gesamtschuldner.
Haften mehrere für einen Kredit, einen Schaden oder eine Vertragsstrafe, entscheidet die Wortwahl, ob der Gläubiger sich einen Schuldner für die volle Summe greifen kann. Fällt several weg, sinkt die Haftung auf einen Anteil. Grob geht joint durch; sobald jeder aufs Ganze haften soll, muss joint and several stehen.
Fast immer fällt bei Gesamtschuldner maschinell das entscheidende several weg, und es bleibt nur joint debtors. Damit schrumpft die volle Einstandspflicht jedes Einzelnen zur anteiligen Mithaftung, und der Gläubiger verliert das Wahlrecht auf die ganze Summe. Allgemein fällt das kaum auf; in einer Haftungsklausel verschiebt es, wer für wie viel geradesteht.
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