Klageerhebung
filing of the action oder bringing an action für die verfahrenseinleitende Handlung. Filing a lawsuit ist die Alltagsfügung. Im Zweifel entscheidet, ob der Verfahrensbeginn und die Zustellung an den Beklagten gemeint sind.
Die Klageerhebung ist die verfahrenseinleitende Handlung, mit der der Kläger seine Ansprüche prozessual geltend macht, geregelt in Paragraph 253 ZPO. Sie ist erst mit der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten vollzogen und begründet die Rechtshängigkeit. Im Englischen ist filing of the action oder bringing an action die stehende Fügung, filing of the complaint die amerikanische Variante. Wer sie mit filing a lawsuit übersetzt, trifft den Alltagssinn, verliert aber die Trennung zwischen Klageeinreichung und Zustellung.
Klageerhebung ist filing of the action, nicht bloß filing a lawsuit im Alltagssinn.
Rechtshängigkeit tritt erst mit der Zustellung ein, nicht schon mit der Einreichung.
Klage einreichen und Klage zustellen sind zwei Schritte, to file und to serve.
Complaint ist im amerikanischen Recht die Klageschrift, im britischen Kontext meist statement of claim.
Reicht ein Kläger die Klageschrift bei Gericht ein, trägt die Wortwahl den Verfahrensbeginn. Steht filing a lawsuit, klingt es nach einer bloßen Alltagshandlung. Beiläufig mag das genügen; sobald Rechtshängigkeit und Verjährungshemmung gemeint sind, gehört filing of the action hin.
Für Klageerhebung wählt eine maschinelle Übersetzung gern filing a lawsuit oder starting proceedings, ohne die Trennung zwischen Einreichung und Zustellung. Damit verschwindet, dass die Rechtshängigkeit erst mit der Zustellung eintritt. Beiläufig mag es durchgehen; in einer Frist- oder Verjährungsfrage trägt filing of the action die genaue Handlung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.