Klageabweisung
dismissal of the action für die Zurückweisung der Klage durch das Gericht. Rejection klingt informell und trifft den prozessualen Vorgang nicht. Im Zweifel entscheidet, ob das Urteil in der Sache abweist oder aus formalen Gründen beendet.
Die Klageabweisung ist die Zurückweisung der Klage durch das Gericht, wobei zwischen der Abweisung als unbegründet und der Abweisung als unzulässig zu trennen ist, die erste bezieht sich auf die materielle Berechtigung, die zweite auf prozessuale Voraussetzungen. Im Englischen ist dismissal of the action der stehende Begriff, dismissal on the merits die Abweisung als unbegründet, dismissal as inadmissible die als unzulässig. Wer Klageabweisung mit rejection übersetzt, trifft ein Alltagswort und verliert die Trennung zwischen prozessualer und materieller Zurückweisung, die für die Rechtskraft entscheidend ist.
Klageabweisung ist dismissal of the action, nicht rejection, das ist Alltag und trägt die Prozessualität nicht.
Abweisung als unbegründet und als unzulässig sind verschiedene Entscheidungen mit unterschiedlicher Rechtskraft.
Klageabweisung ist keine Klagerücknahme, withdrawal of the action, das entscheidet die Partei selbst.
Klage abweisen heißt to dismiss the action, nicht to reject the action.
Weist ein Urteil die Klage vollständig oder teilweise zurück, trägt die Wortwahl den prozessualen Ausgang. Steht rejection, klingt es informell. Grob mag es durchgehen; sobald zwischen Unbegründetheit und Unzulässigkeit unterschieden wird, gehört dismissal of the action hin.
Klageabweisung wird maschinell schnell zu rejection of the lawsuit oder rejection of the claim vereinfacht. Damit verschwindet, ob das Gericht in der Sache entschieden oder aus formalen Gründen zurückgewiesen hat, und die Rechtskraftwirkung wird unklar. Beiläufig mag es fallen; in einer Urteilszusammenfassung trägt dismissal of the action die Entscheidung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.