Beschwerde

complaint / interlocutory appeal
Substantiv · Juristisch

complaint oder interlocutory appeal für das Rechtsmittel gegen einen gerichtlichen Beschluss, sofortige Beschwerde als immediate complaint. Verbraucherbeschwerde trifft den Rechtsbegriff nicht. Im Zweifel entscheidet, ob der Angriff eines Beschlusses in der ZPO gemeint ist.

complaint / interlocutory appeal
das Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse, meist gegen Verfahrensentscheidungen, Paragraphen 567 folgende ZPO.
immediate complaint
die stehende Fügung für die sofortige Beschwerde, die an eine kurze Frist gebunden ist.
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Warum

Die Beschwerde ist das Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse, meist Zwischenentscheidungen im laufenden Verfahren, geregelt in den Paragraphen 567 folgende ZPO. Sie ist von der Berufung, die sich gegen Endurteile richtet, und von der Revision zu trennen. Im Englischen ist complaint der Begriff, den die offizielle ZPO-Übersetzung verwendet, im weiteren Sinn auch interlocutory appeal. Die sofortige Beschwerde heißt immediate complaint. Wer Beschwerde nur im Sinne einer Verbraucherbeschwerde übersetzt, verfehlt den prozessualen Rechtsbegriff.

Typische Fehler

Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss, keine Verbraucherbeschwerde, im Zweifel interlocutory appeal präzisieren.

Sofortige Beschwerde heißt immediate complaint, sie ist an eine Zwei-Wochen-Frist gebunden.

Anhörungsrüge ist objection for infringement of the right to be heard, nicht dasselbe wie Beschwerde.

Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist appeal against refusal of leave to appeal.

Beispiele
sofortige Beschwerde einlegen to lodge an immediate complaint
Beschwerde gegen einen Beschluss complaint against an order
Beschwerdefrist period for lodging a complaint
Nichtzulassungsbeschwerde appeal against refusal of leave to appeal
Beschwerdegericht court hearing the complaint
Worauf es ankommt

Legt eine Partei gegen einen Beschluss ein Rechtsmittel ein, trägt die Wortwahl die prozessuale Beschwerde. Steht bloß complaint, kann es nach einer außergerichtlichen Beschwerde klingen. Grob mag es reichen; sobald der Angriff eines Beschlusses in der ZPO gemeint ist, gehört interlocutory appeal oder immediate complaint hin.

Was die Maschine übersieht

Beschwerde wird maschinell gerne zu complaint verkürzt, ohne den prozessualen Bezug. Damit rutscht das Wort in die Nähe einer Verbraucherbeschwerde, und die Angriffsrichtung gegen einen Beschluss verschwindet. Beiläufig fällt es kaum auf; in einer Rechtsmittelbelehrung fehlt die Präzision von interlocutory appeal oder immediate complaint.

Ähnliche Begriffe

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.