Patent
patent für das Schutzrecht an einer technischen Erfindung, das auf Antrag erteilt wird und zeitlich begrenzt ist. Es entsteht nicht mit der Erfindung, sondern erst mit der Erteilung. Im Zweifel entscheidet, ob bereits erteilt oder nur angemeldet wurde.
Anders als das Urheberrecht entsteht das Patent nicht mit der Schöpfung, sondern erst durch behördliche Erteilung nach Prüfung. Zu unterscheiden sind drei Ebenen, die im Englischen leicht verschwimmen: die Anmeldung, das erteilte nationale Patent und das europäische Patent, das seinerseits als Bündel oder mit einheitlicher Wirkung bestehen kann. Patent pending ist eine Werbeangabe ohne eigene Schutzwirkung; aus einer bloßen Anmeldung lässt sich noch nicht vorgehen.
Das Patent entsteht erst mit der Erteilung, nicht mit der Erfindung oder der Anmeldung.
Patent pending ist eine Werbeangabe, aus einer Anmeldung allein kann nicht vorgegangen werden.
Das Gebrauchsmuster ist ein eigenes Schutzrecht ohne materielle Prüfung, kein kleines Patent im Rechtssinn.
Ein europäisches Patent ist nicht automatisch ein Einheitspatent.
Meldet ein Unternehmen eine Erfindung in Europa an, entsteht daraus noch kein durchsetzbares Recht. Steht nur patent, wo eine Anmeldung gemeint ist, rechnet der Empfänger mit einem bestehenden Schutzrecht. Für eine Produktbroschüre nachrangig; in einer Freedom-to-operate-Prüfung führt es zur falschen Bewertung.
Patent trifft eine Maschine zuverlässig; der Fehler entsteht in der Umgebung. Aus Anmeldung wird patent, aus Gebrauchsmuster ebenfalls, und die drei Ebenen fallen zusammen. Wo die Erteilung erwähnt ist, klärt es sich; in einer Schutzrechtsübersicht steht ein Recht, das noch nicht besteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.