Schmerzensgeld
damages for pain and suffering oder compensation for non-pecuniary loss, wenn immaterieller Schaden ausgeglichen wird. Wörtliche Übersetzungen wie pain money treffen den Begriff nicht. Im Zweifel entscheidet, ob ein Ausgleich für Körper-, Gesundheits- oder Gefühlsschäden gemeint ist.
Schmerzensgeld ist der Ausgleich in Geld für immaterielle Schäden, also für erlittene Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen der Lebensführung, die kein Vermögensschaden sind, gestützt auf Paragraph 253 BGB. Im Englischen ist damages for pain and suffering der stehende Begriff, allgemeiner compensation for non-pecuniary loss. Eine wörtliche Übersetzung wie pain money oder grief money klingt laienhaft und trifft den Rechtsbegriff nicht. Wer so übersetzt, verfehlt, dass es um einen anerkannten Ersatzanspruch für Nichtvermögensschäden geht, der neben dem materiellen Schadensersatz stehen kann.
Schmerzensgeld ist nicht pain money, das ist keine englische Rechtsfügung, damages for pain and suffering verwenden.
Es ersetzt immaterielle Schäden, non-pecuniary loss, nicht den Vermögensschaden, pecuniary loss.
Schmerzensgeld steht neben dem materiellen Schadensersatz, es ist kein Ersatz für ihn.
Compensation und damages sind hier austauschbar, punitive damages wäre falsch, es geht um Ausgleich, nicht Strafe.
Fordert ein Verletzter nach einem Unfall Ausgleich für seine Schmerzen, trägt die Wortwahl den immateriellen Schaden. Steht pain money, klingt es laienhaft und trifft den Anspruch nicht. Grob mag compensation reichen; sobald der anerkannte Anspruch gemeint ist, gehört damages for pain and suffering hin.
Maschinell wird Schmerzensgeld manchmal wörtlich zu pain money oder compensation for pain, was laienhaft klingt. Der anerkannte Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden bleibt darin unscharf. Wo nur allgemein ein Ausgleich gemeint ist, mag es durchgehen; in einer Klage trägt damages for pain and suffering den Rechtsbegriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.