Statusfeststellungsverfahren
status determination procedure für das Verfahren, in dem die Rentenversicherung den Erwerbsstatus klärt. Seit 2022 entscheidet sie nur noch darüber, nicht mehr über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen. Im Zweifel entscheidet, ob der Status oder die Beitragspflicht geklärt werden soll.
Die Reform von 2022 hat den Zuschnitt verändert: Festgestellt wird nur noch der Erwerbsstatus, während die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen gesondert von den Einzugsstellen zu klären ist, die an die Statusentscheidung gebunden sind. Neu sind zwei Instrumente: die Prognoseentscheidung, die schon vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden kann und bindet, und die Gruppenfeststellung für gleichartige Verträge, deren gutachterliche Äußerung allerdings keine Bindungswirkung entfaltet. Die Abgrenzungskriterien selbst blieben unverändert.
Seit 2022 wird nur der Erwerbsstatus festgestellt, die Versicherungspflicht klären gesondert die Einzugsstellen.
Die Prognoseentscheidung bindet, die gutachterliche Äußerung bei der Gruppenfeststellung nicht.
Die materiellen Abgrenzungskriterien hat der Gesetzgeber nicht definiert, sie bleiben Sache der Gerichte.
Die Neuregelungen sind zunächst befristet und werden vor ihrem Auslaufen überprüft.
Will ein Auftraggeber vorab Sicherheit über den Status eines freien Mitarbeiters, kann er die Entscheidung heute vor Tätigkeitsbeginn erwirken. Steht nur clearing procedure, bleibt offen, worüber überhaupt entschieden wird. Für eine Vertragsverhandlung nachrangig; bei der Beitragsplanung entscheidet es über die Reichweite der Bindung.
Für das Statusfeststellungsverfahren liefert eine Maschine status assessment oder clearing procedure, beides ohne die Reichweite zu benennen. Dass seit 2022 nur der Erwerbsstatus und nicht mehr die Versicherungspflicht festgestellt wird, kann sie nicht wissen. Wo die Einzugsstellen erwähnt sind, klärt es sich; in einer Verfahrensübersicht fehlt ein ganzer Schritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.