Urkundenprüfung
verification of documents für die inhaltliche Überprüfung einer ausländischen Urkunde durch die deutsche Vertretung; sie geht über die Echtheitsprüfung hinaus. Sie dauert lange und ist kostenpflichtig. Im Zweifel entscheidet, ob Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit geprüft werden soll.
Das Verfahren kommt zum Zug, wenn Urkunden aus Staaten stammen, deren Urkundenwesen als unzuverlässig gilt, und wenn deshalb weder Legalisation noch Apostille genügen. Geprüft wird dann nicht nur die Echtheit, sondern über einen Vertrauensanwalt vor Ort auch die inhaltliche Richtigkeit, etwa ob der beurkundete Vorgang stattgefunden hat. Das Verfahren dauert Monate, ist kostenpflichtig und endet mit einer Stellungnahme, die keine förmliche Beglaubigung ist.
Geprüft wird auch die inhaltliche Richtigkeit, nicht nur die Echtheit.
Das Verfahren kommt in Betracht, wenn Legalisation und Apostille nicht genügen.
Es endet mit einer Stellungnahme und nicht mit einer förmlichen Beglaubigung.
Document check ist zu schwach für ein Verfahren mit Ermittlung vor Ort.
Bestehen Zweifel an einer Urkunde aus einem Drittstaat, folgt eine Prüfung mit eigener Dauer. Steht document check, wird ein kurzer Abgleich unterstellt. Für eine Sachstandsmeldung nachrangig; bei der Zeitplanung fehlen Monate.
Urkundenprüfung gibt eine Maschine als document verification oder document check wieder; das zweite legt einen kurzen Abgleich nahe, während es sich um ein Verfahren mit Ermittlungen im Ausland handelt. Dass auch der Inhalt geprüft wird, trägt keine Fassung. In einer Zeitplanung fehlt dann ein Verfahren von Monaten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.