Vorsteuerabzug
input VAT deduction für das Recht, die in Eingangsrechnungen enthaltene Steuer abzuziehen; es setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Wer steuerfreie Ausgangsumsätze erbringt, kann den Abzug verlieren. Im Zweifel entscheidet, ob die Eingangsleistung für abzugsberechtigende Umsätze verwendet wird.
Der Abzug ist kein Automatismus, sondern hängt an zwei Bedingungen: Die Eingangsleistung muss für Umsätze verwendet werden, die den Abzug nicht ausschließen, und es muss eine Rechnung mit den erforderlichen Angaben vorliegen. Beides zusammen macht die Rechnung zum wirtschaftlich wertvollsten Dokument des Geschäftsverkehrs. Seit der Einführung der elektronischen Rechnungspflicht kommt hinzu, dass eine formal nicht konforme Rechnung den Abzug gefährden kann.
Der Abzug setzt eine Rechnung mit allen erforderlichen Angaben voraus.
Wer steuerfreie Ausgangsumsätze erbringt, kann den Abzug ganz oder teilweise verlieren.
Input tax und input VAT sind gebräuchlich, deduction ist der Vorgang und credit das Ergebnis.
Eine formal nicht konforme Rechnung kann den Abzug gefährden.
Zieht ein Unternehmen die Steuer aus Eingangsrechnungen ab, hängt alles an der Rechnung. Steht nur tax credit, wird aus einem Abzugsrecht eine Gutschrift. Für eine Buchungsanweisung nachrangig; bei einer Prüfung entscheidet die Formalie über erhebliche Beträge.
Vorsteuerabzug trifft eine Maschine mit input tax deduction oder input VAT credit; das zweite verschiebt einen Abzug zu einer Gutschrift. Dass er an eine formal ordnungsgemäße Rechnung geknüpft ist, trägt keine Fassung. Wo die Rechnungsangaben genannt sind, klärt es sich; in einer Prozessbeschreibung fehlt die entscheidende Voraussetzung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.