werkseigene Produktionskontrolle
factory production control für die vom Hersteller im Werk zu führende dauernde Überwachung der Produktion; sie sichert, dass die erklärte Leistung beständig erreicht wird. Sie ist zu dokumentieren und je nach System zu überwachen. Im Zweifel entscheidet, welches Bewertungssystem für das Produkt gilt.
Die Kontrolle ist der Kern jeder Erklärung: Ohne sie lässt sich nicht belegen, dass nicht nur das Prüfmuster, sondern die laufende Produktion die erklärte Leistung erreicht. Je nach Bewertungssystem wird sie allein vom Hersteller geführt oder zusätzlich von einer notifizierten Stelle erstbewertet und laufend überwacht. Die Systeme sind nach Produktgruppen vorgegeben; die frühere Bezeichnung der Systeme ist in der neuen Verordnung durch eine andere ersetzt worden.
Ohne die Kontrolle trägt die Erklärung nicht, weil nur das Prüfmuster nachgewiesen wäre.
Je nach Bewertungssystem tritt eine notifizierte Stelle mit Erstbewertung und laufender Überwachung hinzu.
Die Systeme sind nach Produktgruppen vorgegeben und nicht wählbar.
Quality control ist allgemeiner und bezeichnet nicht das vorgeschriebene Verfahren.
Führt ein Werk Eigenkontrollen durch, genügt eine allgemeine Qualitätssicherung nicht. Steht quality control, wirkt die Pflicht wie eine betriebliche Übung. Für ein Handbuch nachrangig; bei einer Überwachung fehlt der vorgeschriebene Nachweis.
Eine automatische Übersetzung gibt werkseigene Produktionskontrolle als in-house production control oder quality control wieder; die Verordnung sagt factory production control. Dass es sich um ein vorgeschriebenes Verfahren mit systemabhängiger Fremdüberwachung handelt, trägt keine Fassung. Wo das Bewertungssystem genannt ist, klärt es sich; in einem Handbuch wird eine Rechtspflicht zur Hausregel.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.