Gewährleistung
Nimm „vastutus puuduste eest“, wenn gesetzliche Mängelhaftung gemeint ist. „Garantii“ nur verwenden, wenn wirklich eine Garantie oder müügigarantii vorliegt.
Das deutsche „Gewährleistung“ hat im Estnischen keine elegante Einwortlösung. Rechtlich geht es meist um die Verantwortung des Verkäufers oder Unternehmers für Mängel und um die Rechtsbehelfe bei Vertragswidrigkeit. Garantii ist gefährlich, weil sie wie eine zusätzliche Garantie wirkt und die gesetzliche Mängelhaftung verschiebt.
„Gewährleistung“ nicht pauschal mit garantii übersetzen.
Pretensiooni esitamise õigus passt vor allem im Verbraucherkauf, nicht als universeller Rechtsbegriff.
Bei Kaufrecht den Bezug zur lepingutingimustele mittevastavus prüfen.
„Gewährleistungsrechte“ besser als õiguskaitsevahendid puuduse korral ausdrücken.
Kaufrecht, Werkrecht, Verbrauchertexte: entscheidend ist, ob gesetzliche Mängelhaftung oder eine zusätzliche Garantie gemeint ist. Vastutus puuduste eest hält die gesetzliche Haftung offen; garantii verengt den Text auf eine Garantieerklärung.
Maschinell wird „Gewährleistung“ fast reflexhaft zu garantii. Dadurch wird aus gesetzlicher Mängelhaftung eine Garantie; in Kauf- und Verbrauchertexten ist das genau die falsche Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.