Beschluss
Der Gerichtsbeschluss ist die décision; verkündet ein Einzelrichter im Eilverfahren, ist es eine ordonnance. Der Beschluss einer Versammlung heißt délibération, in Gremien résolution.
Wer beschließt, entscheidet das Wort: décision passt für Gericht und Verwaltung, ordonnance greift, wenn ein Einzelrichter im Eilverfahren wie référé oder requête handelt, délibération trägt den Gemeinderats- und Ausschussbeschluss, résolution die Versammlungsentscheidung mit Abstimmung. Der Kabinettsbeschluss steht meist als décision oder mesure, das gerichtlich rechtskräftige Urteil dagegen als jugement oder arrêt, das ist wieder eine andere Kategorie.
der Gemeinderatsbeschluss ist die délibération du conseil municipal, nicht bloß décision.
die einstweilige Verfügung ist eine ordonnance de référé, nicht „décision urgente“.
der Aktionärsbeschluss ist eine résolution, oft im Plural les résolutions de l'assemblée.
Sitzungsprotokoll, Verwaltungsakte, Amtsblatt: décision, ordonnance, délibération, résolution stehen dort nicht beliebig. Ein Ratsprotokoll, das nur décision schreibt, verwischt die parlamentarische Willensbildung, die im Französischen gerade an délibération hängt.
Ohne Verfahrensbezug wird „Beschluss“ maschinell zur décision, egal ob Einzelrichter, Rat oder Versammlung entschieden hat. Aus dem Gemeinderat wird pauschal die décision, und die parlamentarische Willensbildung der délibération verschwindet, an der französische Kommunalpolitik hängt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.