Beweis
Der Beweis als Nachweis ist die preuve, das Beweismittel ein moyen de preuve, das einzelne Beweisstück eine pièce. Die Beweislast heißt charge de la preuve.
preuve ist der Rechtsbegriff, mit apporter la preuve, la preuve contraire und der charge de la preuve. Die moyens de preuve sind die Beweismittel als Kategorien, écrits, témoignages, présomptions, aveu, serment. Das einzelne Papier in der Akte ist eine pièce, versée au dossier. Anders als der behördliche Nachweis, der als justificatif eingereicht wird, geht es hier um die Beweisführung selbst. Und die preuve d'un fait ist etwas anderes als das jugement, das den Fakt später feststellt.
„etwas beweisen“ ist prouver oder apporter la preuve, nicht „faire la preuve“ ohne Zusatz.
die Beweislast ist la charge de la preuve, nicht „le poids de la preuve“.
„zum Beweis vorlegen“ heißt produire ou verser au dossier, die Beweisstücke sind die pièces.
Ermittlung, Klageschrift, Aktenzeichen: preuve, moyens de preuve, pièces, jedes Wort steht auf einer anderen Ebene. Fehlt die charge de la preuve als feste Fügung, verrutscht die Beweislast im Text, und aus dem einzelnen Beweisstück wird ein abstrakter Beweis, den man weder anfassen noch zur Akte reichen kann.
Werkzeugkasten hin oder her, maschinell wird „Beweis“ pauschal preuve, und die Werkzeuge des Prozesses verschwinden. Aus dem moyen de preuve als Kategorie wird eine bloße preuve, aus der pièce am Aktenrand ebenfalls, und der Schriftsatz kann nicht mehr benennen, was genau er vorlegt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.