Nachweis
justificatif ist der behördliche Nachweis; die Beweisführung heißt preuve, die einzelne Bescheinigung attestation.
Im deutschen Verwaltungstext ist Nachweis meist ein Dokument, das eine Voraussetzung belegt, und heißt dann justificatif, nicht preuve. Der Wohnsitznachweis ist ein justificatif de domicile, der Einkommensnachweis ein justificatif de ressources. preuve trägt die Beweisführung, etwa vor Gericht, attestation nur die einzelne Bescheinigung. Ein Beleg wird eingereicht, ein Beweis geführt, eine Bescheinigung ausgestellt, und die drei sind im Französischen nicht dasselbe Wort.
„Nachweis erbringen“ ist je nach Kontext fournir un justificatif oder justifier de, nicht automatisch prouver.
„Wohnsitznachweis“ heißt justificatif de domicile, nicht „preuve de domicile“.
attestation ist enger, eine Bescheinigung, nicht jeder Beleg.
Landet preuve im Behördenformular, wo justificatif erwartet wird, klingt der einzureichende Beleg nach Gerichtsbeweis und verfehlt den Verwaltungston. Wo es nur um den Alltagssatz „das reicht als Nachweis nicht aus“ geht, ist die Wortwahl unkritisch.
Für „Nachweis“ greift die Automatik reflexartig zu preuve, weil es lexikalisch passt, und übergeht das verwaltungstypische justificatif. Aus dem einzureichenden Beleg wird sprachlich ein Gerichtsbeweis, und ein Formular klingt nach Strafprozess statt nach Aktenordner.