Recht
droit ist die Rechtsordnung und die Berechtigung; das einzelne Gesetz heißt loi, die Justiz als Institution justice.
droit trägt im Französischen beide Seiten des deutschen Rechts: die objektive Ordnung (le droit allemand, le droit du travail) und die subjektive Berechtigung (avoir le droit de faire quelque chose). loi bleibt dem einzelnen Gesetz vorbehalten, justice der Institution und dem Ideal. „Recht haben“ im Sinne von richtig liegen ist wieder etwas anderes, nämlich avoir raison. Wer diese Ebenen vermengt, sagt Erlaubnis, wo Richtigkeit gemeint ist, oder Gesetz, wo die Ordnung gemeint ist.
„Recht haben“ im Streit ist avoir raison, nicht „avoir le droit“, was eine Erlaubnis behauptet.
„Arbeitsrecht“ ist droit du travail, nicht „loi du travail“.
„zu Recht“ ist à juste titre oder à bon droit, keine loi im Spiel.
Räumt ein Schreiben mit vous avez le droit eine Befugnis ein, wo vous avez raison, also Zustimmung, gemeint war, verschiebt sich die Aussage vom Argument zur Erlaubnis. Für „das französische Recht“ bleibt le droit unstrittig.
Die Automatik gibt „Recht“ meist als droit, auch wo „Recht haben“ avoir raison verlangt. Aus dem Zustimmen zu einem Argument wird das Einräumen einer Befugnis, und ein Verhandlungsschreiben gesteht plötzlich ein Recht zu, wo es nur Zustimmung ausdrücken sollte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.