Rechtsmittel
Das Rechtsmittel ist die voie de recours, Berufung heißt appel, Revision pourvoi en cassation. Der Einspruch als eigene Kategorie bleibt opposition.
Das französische Rechtsmittelsystem staffelt: voies de recours ordinaires sind appel und opposition, voies de recours extraordinaires umfassen den pourvoi en cassation, die tierce opposition und den recours en révision. Anders als der Widerspruch, der als recours administratif außerhalb des Prozesses läuft, geht das Rechtsmittel gegen ein Urteil und trägt eigene Fristen. In der Rechtsmittelbelehrung heißt es voies et délais de recours.
die Berufung ist der appel, nicht das „recours d'appel“.
die Revision ist der pourvoi en cassation, nicht der „appel en cassation“.
„Rechtsmittelbelehrung“ heißt indication des voies et délais de recours, feste Wendung.
Urteil, Rechtsmittelbelehrung, Anwaltsschreiben: an voie de recours hängt die Frist, an appel oder pourvoi das Verfahren. Fehlt die Trennung im Text, weiß der Adressat nicht, ob er ans Berufungsgericht oder direkt an die Cour de cassation muss, und die Frist läuft blind.
Systematik gerät ins Rutschen: „Rechtsmittel“ wird maschinell zu recours, und Berufung und Revision fallen zusammen. Ein übersetztes Urteil endet mit einem pauschalen recours-Hinweis, und der Adressat kann daraus weder die richtige Instanz noch die zutreffende Frist ableiten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.