Anspruch
Nimm „請求権“, wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch gemeint ist. „権利“ ist breiter und meint ein Recht allgemein. „請求“ ist eher das Geltendmachen oder die Forderung selbst.
Der deutsche „Anspruch“ kann das subjektive Recht auf eine Leistung meinen oder die prozessuale Geltendmachung. Japanisch unterscheidet zwischen 請求権 als Anspruchsrecht und 請求 als Anspruchserhebung oder Forderung. Diese Trennung ist wichtig, weil ein Anspruch bestehen kann, auch bevor er geltend gemacht wird.
„Anspruch haben auf“ heißt häufig ~を請求する権利がある oder ~に対する請求権を有する, nicht einfach Anspruch = 権利 in jedem Satz.
請求権 darf nicht mit 請求書 verwechselt werden; 請求書 ist eine Rechnung.
主張 ist nur das Vorbringen einer Partei und beweist nicht, dass der Anspruch tatsächlich besteht.
Anspruchsgrundlage ist nicht 請求権だけ, sondern je nach Satz 請求の根拠 oder 法的根拠.
Gutachten, Klageschriften und Vertragsklauseln: „Anspruch“ ist hier ein Kernbegriff. Wird 請求 statt 請求権 verwendet, kann aus dem bestehenden Recht bloß eine Forderungshandlung werden. Wird 権利 verwendet, kann die Aussage zu allgemein bleiben.
Bei „Anspruch“ greift eine automatische Übersetzung oft zu 請求 oder 権利. Dadurch verschwindet die wichtige Ebene des durchsetzbaren Anspruchsrechts, besonders in Klage, Anspruchsgrundlage und Schadensersatzanspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.