Klage
Nimm „訴え“, wenn die Klage als rechtliches Begehren bei Gericht gemeint ist. „訴訟“ ist das Verfahren als Ganzes. „請求“ ist der geltend gemachte Anspruch innerhalb der Klage, nicht immer die Klage selbst.
Im Deutschen kann „Klage“ sowohl die Einreichung bei Gericht, den Klageantrag als auch den Prozess meinen. Japanisch differenziert: 訴え ist die Klageerhebung oder das Begehren, 訴訟 das Verfahren, 請求 der konkrete Anspruch und 告訴 strafrechtlich. Für Zivilklagen ist 告訴 regelmäßig falsch.
„Klage erheben“ heißt 訴えを提起する, nicht 訴訟を提出する.
Klageantrag ist nicht einfach 訴え, sondern häufig 請求の趣旨.
告訴 gehört ins Strafrecht und darf nicht als Standardübersetzung für zivilrechtliche Klage verwendet werden.
訴訟 bezeichnet eher den Prozess; bei „die Klage abweisen“ kann 請求を棄却する natürlicher sein.
Schriftsätze und Urteilsübersetzungen brauchen diese Unterscheidung. Eine Klage kann erhoben werden, ein Anspruch kann abgewiesen werden und ein Verfahren kann anhängig sein. Wer alles mit 訴訟 übersetzt, verliert die prozessuale Rolle des einzelnen Begriffs.
Maschinell wird „Klage“ häufig pauschal zu 訴訟. Das ist beim Gerichtsverfahren richtig, aber bei „Klage erheben“ oder „Klageantrag“ zu grob, weil 訴え und 請求の趣旨 unterschiedliche prozessuale Funktionen tragen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.