Recht
Nimm „maf“, wenn ein subjektives Recht oder Anspruchsrecht gemeint ist. „Dad“ ist Gerechtigkeit/Rechtspflege, „qanûn“ ist Gesetz und „hiqûq“ eher das Recht als Fachgebiet oder Rechtsordnung.
Das deutsche Wort „Recht“ ist mehrdeutig. Es kann ein individuelles Recht, die Rechtsordnung, ein Gesetz, das Fach Jura oder Gerechtigkeit meinen. Kurmanji braucht deshalb eine klare Auswahl. Maf ist richtig, wenn jemand ein Recht hat. Qanûn ist richtig, wenn ein Gesetz gemeint ist. Hiqûq passt für das Rechtsgebiet oder abstrakte Recht. Dad oder edalet gehören eher zur Gerechtigkeit.
„Ich habe Recht“ ist nicht automatisch maf; das ist idiomatisch anders als „ich habe ein Recht“.
Qanûn nicht für subjektive Rechte verwenden.
Maf nicht mit Anspruch in jedem Prozesssinn gleichsetzen; ein geltend gemachter Anspruch kann zusätzlich daxwaz oder doz betreffen.
„Recht und Gesetz“ braucht meist zwei Wörter: maf/hiqûq und qanûn.
Ein Grundrecht, ein Zahlungsrecht, ein vertragliches Recht: maf trägt den Anspruch einer Person. Für Gesetz oder Rechtsordnung braucht der Satz ein anderes Wort, sonst kippt die Aussage.
Bei „Recht“ verwechselt die Maschine schnell maf mit qanûn. Dann wird aus einem persönlichen Anspruch ein Gesetz, oder aus einer Norm ein individuelles Recht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.