Verdacht
Nimm „guman“, wenn ein Verdacht oder eine Annahme über eine mögliche Straftat gemeint ist. „Şik“ kann Zweifel bedeuten und ist nicht immer gleich Verdacht.
Deutsch trennt Verdacht, Zweifel, Beschuldigung und Beweis. Kurmanji sollte guman für den Verdachtskern verwenden und nicht so tun, als sei die Tat bewiesen.
Verdacht nicht als Beweis übersetzen.
Şik kann zu sehr nach Zweifel klingen.
Bei „dringender Verdacht“ die Stärke ergänzen, z. B. gumaneke xurt.
Eine Strafanzeige, ein Ermittlungsvermerk, ein Haftantrag: guman steht zwischen Vermutung und Beweis. Der Text darf daraus weder Tatsache noch bloße Ahnung machen.
Automatisch wird „Verdacht“ entweder zu Beweis oder zu bloßer Ahnung. Dann stimmt die Schwelle nicht, auf der Ermittlungen oder Haftanträge beruhen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.