Gewährleistung
Nimm „atbildība par neatbilstību līguma noteikumiem“, wenn gesetzliche Gewährleistung im Kauf- oder Verbraucherrecht gemeint ist. „Garantija“ ist Garantie und nicht dasselbe.
Deutsch trennt Gewährleistung und Garantie, in der Praxis wird beides oft vermischt. Lettisch sollte diese Vermischung gerade vermeiden. Garantija meint ein Garantieversprechen. Die gesetzliche Mängelhaftung läuft natürlicher über atbildība par neatbilstību līguma noteikumiem oder über die konkreten Verbraucherrechte bei Vertragswidrigkeit.
„Gewährleistung“ nicht automatisch mit garantija übersetzen.
Garantija passt nur, wenn eine zusätzliche Garantie zugesagt wird.
Bei Verbraucherware besser die Vertragswidrigkeit und die gesetzlichen Rechte nennen, statt ein deutsches Sammelwort nachzubauen.
Verbraucherrecht, Kaufvertrag und Mängelrechte: die falsche Übersetzung mit garantija kann gesetzliche Rechte wie eine freiwillige Zusage aussehen lassen. Das ist fachlich der wichtigste Stolperpunkt.
Maschinell wird „Gewährleistung“ fast immer zu garantija. Dadurch werden gesetzliche Mängelrechte zu einer freiwilligen Garantie, was Verbrauchertexte fachlich verfälscht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.