Pflichtverletzung
Nimm „pienākuma pārkāpums“, wenn die Verletzung einer rechtlichen Pflicht gemeint ist. „Līguma pārkāpums“ passt nur, wenn die Pflicht aus einem Vertrag stammt.
Deutsch macht aus Pflichtverletzung einen allgemeinen Haftungsanker. Lettisch muss der Ursprung der Pflicht klarer werden: pienākums ist breit, līgums bindet an den Vertrag, saistību neizpilde stellt die Nichterfüllung der Verbindlichkeit in den Vordergrund. Für Schadensersatz und Leistungsstörungen kann die falsche Wahl den Prüfungsmaßstab verschieben.
„Eine Pflicht verletzen“ heißt pārkāpt pienākumu, nicht ievainot pienākumu.
Līguma pārkāpums nicht verwenden, wenn die Pflicht gesetzlich oder vorvertraglich ist.
Saistību neizpilde passt bei Nichtleistung, aber nicht bei jeder Nebenpflichtverletzung.
Haftungsprüfung, Vertragsverletzung und Compliance: zuerst klären, woher die Pflicht stammt. Die Übersetzung muss diesen Ursprung mitnehmen, sonst wirkt der Anspruch zu eng oder zu breit.
Bei „Pflichtverletzung“ zieht die Maschine oft līguma pārkāpums. Das ist falsch eng, wenn die verletzte Pflicht gar nicht aus einem Vertrag kommt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.