Rücktritt
Nimm „atkāpšanās no līguma“, wenn der Rücktritt vom Vertrag gemeint ist. „Atcelšana“ beschreibt eher die Aufhebung oder Annullierung des Vertrags.
Deutsch unterscheidet Rücktritt, Kündigung und Anfechtung, im Ergebnis endet aber oft ein Vertrag. Lettisch muss genauer bleiben: atkāpšanās no līguma ist der Rücktritt, uzteikums die Kündigung, apstrīdēšana die Anfechtung. Līguma atcelšana kann das Ergebnis beschreiben, ersetzt aber nicht immer die Rücktrittserklärung.
„Vom Vertrag zurücktreten“ heißt atkāpties no līguma, nicht atkāpt līgumu.
Uzteikums nicht für Rücktritt verwenden, wenn die Lösung rücktrittsrechtlich begründet ist.
Atteikšanās klingt nach Verzicht oder Ablehnung und ist für Rücktritt oft zu unscharf.
Leistungsstörungen, Kaufrecht und Rücktrittserklärungen: die Wahl zeigt, ob der Vertrag wegen eines Rücktrittsrechts gelöst wird oder nur künftig endet. Kündigung und Rücktritt dürfen hier nicht zusammenfallen.
Maschinell wird „Rücktritt“ leicht mit uzteikums oder atteikšanās vermischt. Dann wird aus der rücktrittsrechtlichen Lösung eine Kündigung oder ein bloßer Verzicht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.