Abtretung
cesiune für die Abtretung eines Rechts oder einer Forderung, besonders cesiune de creanță. transfer nur bei allgemeiner Übertragung ohne technischen Abtretungscharakter.
Die deutsche „Abtretung“ meint meist den rechtsgeschäftlichen Übergang einer Forderung oder eines Rechts. Rumänisch ist cesiune der technische Begriff, bei Forderungen cesiune de creanță. Transfer bleibt zu allgemein, subrogare beschreibt einen anderen Mechanismus, nämlich den Eintritt in fremde Rechte.
Transfer ist zu allgemein für Forderungsabtretung.
Subrogare ist nicht dasselbe wie Abtretung.
Cesiune braucht oft den Gegenstand, etwa creanță, drepturi de autor oder drepturi contractuale.
Eine Sicherungsabtretung, eine Forderungsabtretung, eine Factoringklausel: hier muss cesiune den Rechtsübergang tragen. Transfer lässt offen, welches Recht auf welcher Grundlage übergeht.
Wörtliche Übersetzung macht aus „Abtretung“ oft transfer. In einer Forderungsabtretung fehlt dann cesiune de creanță, und der Text klingt wie eine allgemeine Weitergabe statt Rechtsübergang.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.