Gesetz
Nimm kanun, wenn ein vom Parlament erlassenes Gesetz gemeint ist; yasa, wenn dasselbe in einem allgemeinsprachlichen Register bezeichnet wird; mevzuat, wenn von den geltenden Vorschriften insgesamt die Rede ist. Im Zweifel entscheidet, ob ein einzelner Erlass gemeint ist oder das ganze Regelwerk.
Kanun und yasa bedeuten dasselbe, nämlich die vom Parlament erlassene Rechtsnorm. Der Unterschied liegt im Register: kanun ist der eingebürgerte Fachausdruck und steht in den amtlichen Titeln, yasa gehört eher der Publizistik und der Alltagssprache an. Darunter staffelt sich die Normenhierarchie, von der Anayasa über das kanun bis zum yönetmelik, und alles zusammen heißt mevzuat. Die eigentliche Falle liegt daneben: „Gesetz“ wird nicht zu hukuk. Deutsch stellt Gesetz und Recht nebeneinander, Türkisch kanun und hukuk, und wer die Achsen vertauscht, macht aus einer zitierfähigen Norm eine ganze Rechtsordnung.
Das Wort hukuk übersetzt Recht, nicht Gesetz; hukuka aykırı heißt rechtswidrig, kanuna aykırı gesetzwidrig.
Eine Rechtsverordnung heißt yönetmelik und ist kein kanun; die Hierarchie führt von der Anayasa über das kanun zum yönetmelik.
Amtliche Gesetzestitel führen kanun, etwa Türk Borçlar Kanunu; die Verfassung heißt dagegen Anayasa, wörtlich das Grundgesetz.
„Nach dem Gesetz“ heißt kanuna göre; geht es um sämtliche geltenden Vorschriften, steht mevzuata göre.
Zitiert wird ein Gesetz mit seinem amtlichen Titel, und wer den falschen Wortstamm setzt, findet die Norm nicht wieder. Ein Schriftsatz, der die Rechtsordnung nennt, wo eine konkrete Vorschrift gemeint ist, verliert die Fundstelle. Der Empfänger sucht dann nach einer Regel, die er nirgends aufschlagen kann, und der Beleg des Schriftsatzes bricht weg.
Sprachlich gleichwertig, im Gebrauch aber nicht: die automatische Übersetzung wechselt bei „Gesetz“ frei zwischen kanun und yasa und trifft in Zitaten oft die falsche Form. Ein amtlicher Titel mit yasa statt kanun ist nicht auffindbar. Gelegentlich schreibt sie hukuk, und aus dem einzelnen Erlass wird die ganze Rechtsordnung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.