Rechtsmittel
kanun yolu als Oberbegriff für förmliche Angriffe gegen gerichtliche Entscheidungen. İstinaf, temyiz und itiraz sind einzelne Wege. Entscheidend ist, ob der Oberbegriff oder ein bestimmtes Rechtsmittel gemeint ist.
Rechtsmittel ist im Deutschen der Oberbegriff für förmliche Angriffe gegen gerichtliche Entscheidungen. Türkisch bündelt das als kanun yolu. İstinaf, temyiz und itiraz sind konkrete Verfahrenswege und nicht austauschbar. Wer Rechtsmittel pauschal mit temyiz übersetzt, macht aus der Kategorie eine einzelne Stufe. In Rechtsmittelbelehrungen kann das die Instanz und die Frist verengen.
Rechtsmittel ist kanun yolu, nicht automatisch temyiz.
Berufung ist meist istinaf, Revision meist temyiz.
Beschwerde kann itiraz oder şikâyet sein, der Kontext entscheidet.
Rechtsmittelbelehrung heißt kanun yolu bildirimi oder kanun yolu açıklaması, nicht temyiz bildirimi, wenn der Oberbegriff gemeint ist.
Urteil, Belehrung, Frist: hier trägt die Wortwahl den Oberbegriff. Steht temyiz, wirkt die Belehrung enger als gemeint. Für Statthaftigkeit und Instanzenzug gehört kanun yolu an die Kategorie-Stelle.
Automatische Übersetzung greift bei Rechtsmittel oft zu temyiz, weil das Wort als bekanntes Rechtsmittel auffällt. Dadurch schrumpft der Oberbegriff auf eine einzelne Stufe. In einer Rechtsmittelbelehrung kann der Leser zur falschen Instanz gelenkt werden, während kanun yolu die Kategorie offenhält.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.