Recht
Nimm hak, wenn das subjektive Recht einer Person gemeint ist, das ihr zusteht; hukuk, wenn die Rechtsordnung als Ganzes gemeint ist, das Recht als Ordnung und als Fach; mevzuat, wenn die Gesamtheit der geltenden Vorschriften bezeichnet wird. Im Zweifel entscheidet, ob jemand ein Recht hat oder ob von dem Recht die Rede ist.
Deutsch trägt beide Bedeutungen in einem Wort, das objektive Recht als Ordnung und das subjektive Recht als Position eines Einzelnen. Türkisch trennt lexikalisch: hukuk ist die Ordnung, hak die Position. Die Trennung reicht weiter, als es zunächst scheint, denn hukuk bezeichnet zusätzlich die Rechtswissenschaft und in hukuk mahkemesi das Zivilgericht im Gegensatz zum Strafgericht. Wer „Recht“ pauschal mit hak übersetzt, macht aus der Rechtsordnung den Anspruch einer Person, und wer umgekehrt hukuk setzt, wo eine Rechtsposition gemeint ist, löst den Mandanten aus dem Satz heraus und lässt nur noch das Fach übrig.
Rechtswissenschaft und Zivilrecht heißen beide hukuk; in hukuk mahkemesi meint das Wort das Zivilgericht, nicht das Recht im Allgemeinen.
Der Plural haklar bezeichnet die Rechte einer Person; für hukuk ist eine Pluralbildung im juristischen Text ungewöhnlich.
Ein Recht haben heißt hakkı olmak oder hak sahibi olmak, nicht „hukuku olmak“.
Talep hakkı bezeichnet den Anspruch, hak allein die Rechtsposition; wer beides gleichsetzt, verliert die Frage nach der Durchsetzbarkeit.
Verträge, Klageschriften und Gutachten stehen und fallen mit diesem einen Wort. Wird die Rechtsordnung als Anspruch einer Person übersetzt, liest der Empfänger, jemand fordere etwas, wo nur auf die geltende Ordnung verwiesen wurde. Umgekehrt verschwindet die Rechtsposition des Mandanten, sobald sie als abstrakte Ordnung erscheint, und aus einem Anspruch wird eine Bemerkung über das Fach.
Beide Bedeutungen kann die Maschine bei „Recht“ nicht auseinanderhalten, weil der deutsche Satz oft keinen Hinweis gibt, und sie wählt nach Häufigkeit hak. Ein Text über die Rechtsordnung liest sich dann, als ginge es um den Anspruch einer einzelnen Person. Der Bezugsrahmen kippt vom Allgemeinen ins Individuelle, ohne dass ein einziges Wort falsch aussieht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.