Rechtsgeschäft
Nimm hukuki işlem, wenn die auf eine Rechtsfolge gerichtete Erklärung gemeint ist; hukuki muamele, wenn ein Urteil oder ein Lehrbuch älteren Datums zitiert wird. Im Zweifel entscheidet, ob eine Rechtsfolge gewollt ist oder nur ein Vorgang beschrieben wird.
Das türkische Obligationenrecht arbeitet mit dem hukuki işlem als Oberbegriff, unter den der Vertrag ebenso fällt wie die einseitige Erklärung, etwa die Erteilung einer Vertretungsmacht. Der Baustein darunter ist die Willenserklärung, irade beyanı, und ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder aus mehreren solchen Erklärungen. Die Falle sitzt im deutschen Wort selbst, denn „Geschäft“ bezeichnet auch den Laden an der Ecke und das kaufmännische Geschäft. Türkisch hat dafür eigene Wörter, dükkân und ticari iş, die mit dem Rechtsbegriff nichts zu tun haben. Ohne den Zusatz hukuki bleibt işlem ein bloßer Vorgang.
Das deutsche Wort „Geschäft“ trägt auch den Laden und das kaufmännische Geschäft; dükkân und ticari iş haben mit dem Rechtsgeschäft nichts zu tun.
Das Wort işlem allein bezeichnet den Vorgang oder die Buchung; ohne hukuki fehlt der Rechtsbegriff.
Die Willenserklärung heißt irade beyanı und ist damit der Baustein; hukuki işlem ist das Ganze, das aus einer oder mehreren Erklärungen besteht.
Ältere Texte führen hukuki muamele; die Rückübersetzung als Rechtshandlung trifft nicht, denn dafür steht im Deutschen ein eigener Begriff.
Kaufen, kündigen, bevollmächtigen, anfechten: alles Rechtsgeschäfte, und die Übersetzung muss das tragen. Wird das bloße Wort für einen Vorgang gesetzt, liest sich die Vollmachtserteilung wie eine Buchung, und der Unterschied zwischen einer gewollten Rechtsfolge und einem tatsächlichen Handeln verschwindet. Genau daran hängt, ob die Fähigkeit des Erklärenden überhaupt zu prüfen ist.
Das Wort „Geschäft“ zieht die automatische Übersetzung ins Kaufmännische, und aus dem Rechtsgeschäft wird ein Handelsvorgang oder gar ein Ladengeschäft. Trifft sie das Recht, bleibt oft nur işlem übrig, der bloße Vorgang. Ein Text über einseitige Rechtsgeschäfte beschreibt dann Abläufe, und die auf eine Rechtsfolge gerichtete Erklärung ist nirgends mehr zu erkennen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.